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PADDELN IN ZEITEN DES KONTAKTVERBOTES

Individuelles Sporttreiben an der frischen Luft – und dazu gehört auch das Paddeln – ist im Rahmen des seitens des Bundes und der Länder am Sonntagabend beschlossenen Kontaktverbotes zunächst weiterhin möglich.

Jedoch muss die Einschränkung allein, mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes UND mit einem Abstand von mindestens 1,5m Abstand erfolgen.  

Allerdings haben die Länder die Möglichkeit das Kontaktverbot zu verschärfen und eine Ausgangssperre zu verhängen. In diesen Ländern ist dann auch das individuelle Sporttreiben untersagt.

Jeder, der paddeln möchte, sollte unbedingt zuvor sein örtliches Ordnungsamt anfragen, was erlaubt ist und was nicht. Dies gilt auch bei der Frage nach der Benutzung des Bootshauses. 

Von Seiten des Deutschen Kanu-Verbandes wird empfohlen: „Bleibt bitte zu Hause und nehmt im eigenen und im Interesse aller unsere jetzige Situation absolut ernst.“