• STart
  • Wanderfahrerabzeichen

Wanderfahrerabzeichen

kompetenzen-wfaSchüler- & Jugendwander-fahrerabzeichen

Bitte dem Menü auf der rechten Seite nach Themenschwerpunkten folgen.

Allgemeine Bedingungen

  • Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder des DKV im Alter von 7 bis 17 Jahren. Als Alter im Sinne der folgenden Bestimmungen gilt das jeweils am 1. Oktober erreichte Alter.
  • Der Wertungszeitraum für das Schüler- bzw. Jugend- Wanderfahrerabzeichen ist das Kanusportjahr (1. Oktober jeden Jahres bis zum 30. September des folgenden Jahres).
  • Es ist ein DKV Fahrtenbuch zu führen. Dieses wird von den Vereinen und Verbänden ausgegeben.
  • Jeder Schüler und Jugendliche, der am Wettbewerb für das Schüler- bzw. Jugend- Wanderfahrerabzeichen des DKV teilnimmt, muss bei der Einreichung des Fahrtenbuches den Nachweis erbringen, dass er jährlich vor Beginn der sportlichen Tätigkeit ärztlich untersucht wurde.
  • Neu:
    Die Personenberechtigten haben gegenüber dem jeweiligen Verein jährlich eine schriftliche Erklärung abzugeben, mit der sie bestätigen, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Minderjährigen bekannt sind, die die Ausübung des Kanusports beeinträchtigen können. (Gütersloh, 13.2.2005)
  • Der Bewerber muss das Schwimmabzeichen in Bronze oder gleichwertiges nachweisen.
  • Gewertet wird jeder selbst gepaddelte Kilometer.
    Ortsgebundene Paddeleinheiten ( Polo, Freestyle, Slalom) werden mit einer Strecke von 4km pro abgeschlossener Stunde gewertet.
    (Beschlossen auf dem JVT in Kassel am 9.2.2003)
  • Im Wettbewerb um das Schüler- Wanderfahrerabzeichen erbrachte Leistungen werden nicht auf das Jugend- Wanderfahrerabzeichen angerechnet.
  • Bei Nachweis einer Behinderung kann Erleichterung gewährt werden.
  • Beim Erwerb des Schüler- bzw. Jugend- Wanderfahrerabzeichens sind alle rechtlichen Bestimmungen, insbesondere aber die des Naturschutzes, zu beachten. Diese Bedingungen sind in allen Landesverbänden des Deutschen Kanu-Verbandes gleich.

Bei Fragen oder Anregungen stehen wir natürlich zur Verfügung.

Stand der hier aufgeführten Informationen: August 2017