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„Aufholen nach Corona“ – Förderprogramm in Kooperation mit der dsj für Kanuvereine

Unterstützung von 10 Aktionen der DKV Vereine zur Re-Aktivierung von Kindern und Jugendlichen in den Sport nach Corona.

Die Pandemie hat Spuren in der Gesellschaft hinterlassen und das nicht nur im schulischen, sondern auch sehr stark im sportlichen Kontext. Der angeleitete Sport fand nicht statt, Trainingsstunden mussten ausfallen. Folglich fehlte gerade Kindern und Jugendlichen nicht nur ein kontinuierliches Bewegungsangebot, sondern vor allem die Gemeinschaft und das Miteinander. Im Rahmen des Programms „Aufholen nach Corona“ sollen Vereine unterstützt werden, die in Kooperation mit der deutschen Kanujugend und dem Deutschen Kanuverband (DKV) Bewegungsangebote und Aktionen für Kinder und Jugendliche anbieten, um diese wieder für den Sport zu begeistern.

Alle interessierten Kanuvereine können ab sofort eine finanzielle Unterstützung für die Bewerbung und Umsetzung ihrer Aktionen unter jugend@kanu.de beantragen. Schnell sein lohnt sich! Es gilt das First Come – First Serve-Prinzip. Bitte beachtet jedoch, dass der Antrag und die Idee von euch eigenständig beschrieben und ausreichend nachvollziehbar sein muss. Die Antragsstellung erfolgt per Mail mit folgenden Angaben:

  • Verein mit Anschrift
  • Ansprechperson
  • Aktionsname und Inhalt
  • Zielgruppe und ungefähre Teilnehmendenzahl
  • Datum und Veranstaltungsort
  • Kosten (Material, Honorar etc.)

Vereins-Aktionen können nach vorheriger Beantragung bis zum 16.10.2022 durchgeführt werden. Antragsschluss ist der 01.10.2022.

Die Abrechnung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung per E-Mail eingereicht werden, um eine entsprechende Kostenrückerstattung zu erhalten.

Was gefördert werden kann, wie das Aufholprogramm funktioniert und was der Verein beachten muss, ist im untenstehenden Merkblatt zu lesen. Solltet Ihr Helfer*innen, Übungsleiter*innen oder Referent*innen für Eure Aktion benötigen denkt bitte an die Honorarvereinbarungen. Die genauere Erläuterung zwischen Honorar und Aufwandsentschädigung findet Ihr in den FAQs. Mustervorlagen findet Ihr hier.

Nach Einreichung von Belegen und einer Dokumentation der Veranstaltung (Kurzbericht und Fotos der Veranstaltung) können 90% der Kosten, bis maximal 1.000,00 Euro, erstattet werden. Die Einreichung der Belege und Dokumentation erfolgt digital. Die Gelder können zum Beispiel für Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Druck von Flyern, Plakaten, Bewegungshaltestellenschilder o.ä.), Kauf von Materialien für Spiel, Sport und Bewegung, sowie für Honorare für z.B. Referent*innen, Übungsleitungen oder Helfer*innen genutzt werden.

Alle weiteren Informationen findet ihr hier:

Bei weiteren Fragen steht euch der Jugendreferent Philipp Geyer (philipp.geyer@kanu.de) und die Beauftrage für junges Engagement Lisa Klasen (lisa.klasen@kanujugend.de) zur Verfügung. Wenn ihr weitere Sportaktionen im Verein durchführen wollt, schaut euch die MOVE Kampagne der dsj an.