Auf der ersten digitalen Jugendvollversammlung (27.02.) wurde u.a. auch über das Wanderfahrerzeichen diskutiert. Es lagen Anträge aus Schleswig-Holstein und NRW vor. Folgende Änderungen haben sich ergeben:
1. Anpassung der Jugendwanderfahrerordnung
Das silberne Jugend-Wanderfahrerabzeichen wird verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des bronzenen Abzeichens im Mindestalter von 14 Jahren und Erreichen einer Gesamtsumme von 1.300 Kilometern. Es ist ein alters- und kanusportspezifischer Ökologiekurs nachzuweisen. Das goldene Jugend-Wanderfahrerabzeichen wird verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des silbernen Abzeichens im Mindestalter von nun 15 Jahren und Erreichen einer Gesamtsumme von 2.300 Kilometern. Es ist ein Sicherheitskurs nach DKV- Richtlinien und ein Erste Hilfe-Kurs nachzuweisen. Ersatzweise für den Sicherheitskurs wird der Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens der DLRG in Bronze anerkannt. In den dazwischen liegenden bzw. verbleibenden Jahren wird bei Erfüllung der Bedingungen für das Jugend-Wanderfahrerabzeichen die jeweils zuvor erreichte Stufe wiederholt. Für die Verleihung des bronzenen und silbernen Jugend-Wanderfahrerabzeichens sind die Jugendvertreter der Landes-Kanu-Verbände zuständig. Die Verleihung des goldenen Jugend-Wanderfahrerabzeichens erfolgt durch den Vorsitzenden der DKV-Jugend.
2. 1. Hilfe Kurs Nachweis
Im Bereich Antrag Jugend ist wieder explizit das Feld „Erste-Hilfe-Lehrgang“ zu finden.
3. Anpassung der Regelungen Schüler/Jugend Wanderfahrerabzeichen für die Saison 2020/2021
Das Schüler-/Jugend-Wanderfahrerabzeichen wird sich grundsätzlich an der Regelung für die Erwachsenen orientieren. Das heißt konkret: Die erforderlichen Kilometer zum Erreichen des Wanderfahrerabzeichens in Bronze werden (wie bei den Erwachsenen) halbiert. Gemeinschaftsfahrten entfallen. Sicherheitslehrgänge o.Ä. können falls – nicht vorhanden – innerhalb von 2 Jahren nachgereicht werden. Was das für das jeweilige Abzeichen bedeutet könnt ihr hier nachlesen.
Änderungen Wanderfahrerabzeichen
Auf der ersten digitalen Jugendvollversammlung (27.02.) wurde u.a. auch über das Wanderfahrerzeichen diskutiert. Es lagen Anträge aus Schleswig-Holstein und NRW vor. Folgende Änderungen haben sich ergeben:
1. Anpassung der Jugendwanderfahrerordnung
Das silberne Jugend-Wanderfahrerabzeichen wird verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des bronzenen Abzeichens im Mindestalter von 14 Jahren und Erreichen einer Gesamtsumme von 1.300 Kilometern. Es ist ein alters- und kanusportspezifischer Ökologiekurs nachzuweisen.
Das goldene Jugend-Wanderfahrerabzeichen wird verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des silbernen Abzeichens im Mindestalter von nun 15 Jahren und Erreichen einer Gesamtsumme von 2.300 Kilometern. Es ist ein Sicherheitskurs nach DKV- Richtlinien und ein Erste Hilfe-Kurs nachzuweisen. Ersatzweise für den Sicherheitskurs wird der Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens der DLRG in Bronze anerkannt. In den dazwischen liegenden bzw. verbleibenden Jahren wird bei Erfüllung der Bedingungen für das Jugend-Wanderfahrerabzeichen die jeweils zuvor erreichte Stufe wiederholt. Für die Verleihung des bronzenen und silbernen Jugend-Wanderfahrerabzeichens sind die Jugendvertreter der Landes-Kanu-Verbände zuständig. Die Verleihung des goldenen Jugend-Wanderfahrerabzeichens erfolgt durch den Vorsitzenden der DKV-Jugend.
2. 1. Hilfe Kurs Nachweis
Im Bereich Antrag Jugend ist wieder explizit das Feld „Erste-Hilfe-Lehrgang“ zu finden.
3. Anpassung der Regelungen Schüler/Jugend
Wanderfahrerabzeichen für die Saison 2020/2021
Das Schüler-/Jugend-Wanderfahrerabzeichen wird sich grundsätzlich an der Regelung für die Erwachsenen orientieren. Das heißt konkret:
Die erforderlichen Kilometer zum Erreichen des Wanderfahrerabzeichens in Bronze werden (wie bei den Erwachsenen) halbiert. Gemeinschaftsfahrten entfallen. Sicherheitslehrgänge o.Ä. können falls – nicht vorhanden – innerhalb von 2 Jahren nachgereicht werden. Was das für das jeweilige Abzeichen bedeutet könnt ihr hier nachlesen.
Ein entsprechendes Formular findet ihr hier.
Bei Rückfragen steht der Vorstand der Kanujugend zur Verfügung.
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