Sicherheit im Kanurennsport

Thema „Sicherheit im Kanurennsport“

 

Die Frage der „Sicherheit“ stellt sich im Kanurennsport auf unterschiedliche und vielfältige Weise. Einer der markantesten Problembereiche ist das paddeln in der kalten Jahreszeit bei ungünstigen Wassertemperaturen und schlechten Witterungsbedingungen.

 

Um die Problematik anzugehen, sollten für den unmittelbaren bevorstehenden Winter einige kurzfristige Maßnahmen eingeleitet werden, andere vorbereitet und durch die entsprechenden Gremien sukzessive umgesetzt werden.

 

  1. Kurzfristige Maßnahmen

 

1.1 Empfehlung der DKV-Kanujugend für das Ressort KANURENNSPORT


Als schnellst mögliche Maßnahme bietet sich die Herausgabe einer „Empfehlung für das Paddeln in der ungünstigen Jahreszeit“ durch die Gremien des DKV an.
Diese Empfehlung sollte einige konkrete (nachfolgend aufgelistet) Aussagen beinhalten und über die Fachzeitschrift „KANUSPORT“, die DKV-Homepage,
den DKV-Newsletter und eine Sonderinformation an die LKV und die Kanuvereine verbreitet werden.

 

Diese Empfehlung gilt für die ungünstigen Witterungsverhältnisse in der Zeit vom 15.10. des Jahres bis zum 31.03. des darauf folgenden Jahres.

 

 

 

DKV Kanujugend Unna, den 07.12.2006
Th. Hartleif

 

 

 

EMPFEHLUNG für die SICHERHEIT im KANURENNSPORT

 


Präambel:
Zur Erhöhung der Sicherheit im Kanu-Rennsport und zur Minderung der Unfallrisiken empfiehlt der Deutsche Kanuverband allen Kanurennsport treibenden Aktiven, Trainern, Vereinen folgende Maßnahmen:

 

1. Allen Vereinen wird empfohlen ihre Kanurennsportler anzuhalten, dass sie in der
Zeit vom 15.10. bis 31.03. dem jeweiligen Körpergewicht angepasste Schwimm-
hilfen und der Witterung entsprechende Kleidung tragen. Dies betrifft das Training,
Wettkämpfe, sonstige Veranstaltungen und Maßnahmen.
Diese Vorgabe gilt für alle Aktiven von der Schülerklasse C incl. der Leistungs-
und Altersklassen.

 

2. Den Vereinen wird empfohlen, diese Tragepflicht witterungsbedingt nach örtlichen
Gegebenheiten bereits früher bzw. länger andauernd anzuordnen und die Einhaltung
über ihre eingesetzten Übungsleiter und Trainer zu überwachen.

3. Grundsätzlich sind alle in der genannten Zeit zum Einsatz kommenden Boote mit
Auftriebskörpern auszurüsten, so dass
a) das Boot als erstes Rettungsgerät bei einer Kenterung zum Herausnehmen des
Oberkörpers aus dem Wasser genutzt wird.

b) ein unmittelbarer Wiedereinstieg ins Boot erleichtert werden kann
(wenig Wasser im Boot etc.)

4. Den Vereinen wird empfohlen über ihre Übungsleiter bzw. Trainer das Training so
zu organisieren, dass die Aktiven durch vorherige Einweisung in ein angemessenes
und richtiges Verhalten bei einer bei einer Gefahrenlage unterwiesen werden, dass
die Trainingsgruppen wirksam überwacht und wirksame schnelle Rettungsmaßnahmen
eingeleitet werden können.

 

5. Den Vereinen wir empfohlen für ihre Übungsleiter und Trainer angemessenes Rettungs-
und Erste-Hilfe Material zur Verfügung zu stellen, welches von den verantwortlichen
Übungsleitern und Trainern bereitgehalten wird, wie z.B. Rettungsleine (Wurfsack),
Erste-Hilfe Set mit einer Goldfolie und Kommunikationsmittel im Rahmen der vorhandenen
Möglichkeiten.

 

6. In dem angegebenen Zeitraum ist bei ungünstigen Witterungsverhältnissen
(z.B. hoher Wellengang, Wind ab Stärke 3, dichtes Schneetreiben, Treibeis, Nebel
und schlechter Sicht etc.) auf das Training zu verzichten.
Desgleichen gilt, wenn aus organisatorischen Gründen die Sicherheit nicht ausreichend
berücksichtigt werden kann (z.B. zu große Gruppen, mangelnde Verhaltensdisziplin,
fehlende Rettungs- und Erste-Hilfe Materialien, fehlende Auftriebskörper im Boot,
fehlende Schwimmhilfe etc.).

 

7. An alle erwachsenen Trainierende und Aktive wird ausdrücklich appelliert, zusätzlich
zur eigenen Absicherung aus Gründen der Vorbildwirkung für die Nachwuchskanuten
Schwimmhilfen und der Witterung angepasste Kleidung zu tragen und die Umsetzung
dieser Empfehlung aktiv zu unterstützen.